Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

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Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Volltext

Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.