Lebensbescheinigung
1. Abschnitt
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Sie erhalten eine aktuelle Meldebescheinigung oder Lebensbescheinigung aus dem Melderegister im unserem Bürgerservice. Ebenso bestätigen wir Ihre Meldedaten im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag).
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Vollmacht, wenn die Bescheinigung nicht selbst beantragt wird (Führerscheinbestätigungen nur bei persönlicher Vorsprache)
Gebühren:
- Melde- und Aufenthaltsbescheinigung pro Person: 10,00 Euro
- Meldebestätigung mit Unterschriftsbeglaubigung im Führerscheinantrag: 5,10 Euro
Gebührenfrei erhalten Sie:
- Lebensbescheinigung für Rentenzwecke
- steuerliche Lebensbescheinigungen, um sich nicht im Haushalt lebende Kinder auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen
- Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit, bei der Behörde für Zahlung von ALG II, beim Sozialamt, wenn dies von der zuständigen Behörde bescheinigt wird
- Bescheinigungen für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen
- Haushaltsbescheinigungen, die für die Kindergeldkasse benötigt werden