Lehrlingsrolle Eintragung
Volltext
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.
Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).
Ansprechpunkt
An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Erforderliche Unterlagen
Auszubildender:
- Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis
- Nachweis Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsbetrieb:
- Qualifikationsnachweis Ausbilder
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen