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Lehrlingsrolle Eintragung

Volltext

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

Ansprechpunkt

An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Erforderliche Unterlagen

Auszubildender:
- Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis
- Nachweis Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsbetrieb:
- Qualifikationsnachweis Ausbilder

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Handwerkskammer Rhein-Main

Bockenheimer Landstraße 21
60325 Frankfurt am Main