Leichenpass

Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


Volltext

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
  • Leichenschauschein
  • Bescheinigung über die Zweite Leichenschau
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
  • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten Fahrzeug durchgeführt wird.
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
     Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
  • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach der Beförderung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, sofern die oder der Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz infiziert war

Kosten

  • Für die Ausstellung des Passes

    Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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