Inhalt

Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung

Volltext

Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten).

Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. -versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen.  Diese Kosten sind jedoch bereits mit den monatlichen Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe und den monatlichen Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe abgegolten. Die betrifft z.B. Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Fahrtkosten oder kieferorthopädische Leistungen.

Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden. Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über Art und Umfang der Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.