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Luftsicherheitsmaßnahmen; Durchführung Fluggastkontrollen

Volltext

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.

Ansprechpunkt

Bundesministerium des Innern - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Tel. : +49 228 - 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage(n)

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Zuständige Stelle

Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

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