Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung
Volltext
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
- mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
- mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
- die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten
anzuzeigen.
Die Behörde führt im Anschluss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der benannten Person/-en durch, für die eine Gebühr erhoben wird.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Gewerbebehörde Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
In der (formlosen) Anzeige sind
- Name,
- ggf. Geburtsname,
- Vornamen,
- Staatsangehörigkeit,
- Geburtstag,
- Geburtsort und
- Anschrift
der betreffenden Person anzugeben.
Kosten
Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)) erhoben. Sie richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand und beträgt mindestens EUR 30,00.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen