Inhalt

Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

3. Abschnitt

Weitere Informationen für Dietzenbach:

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Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

keine

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach