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Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Anträge / Formulare

Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

Online-Dienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Dokumente