Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien
Volltext
Das Begleitete Wohnen bietet Erwachsenen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben, die durch einen professionellen Fachdienst in der erforderlichen Intensität unterstützt wird. Durch diese Form der Betreuung wird ein stationärer Aufenthalt in einem Wohnheim für behinderte Menschen vermieden.
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
-
Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Frist
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53 - 60 SGB XII
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Form des Wohnens ist nur möglich, wenn ein qualifizierter Fachdienst zur Verfügung steht, der eine geeignete Familie gewinnt und die Betreuung des Menschen mit Behinderung in der Familie kontinuierlich begleitet. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.
Die "Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes für das Begleitete Wohnen von behinderten Menschen in Familien" werden auf Anfrage vom Landeswohlfahrtsverband versendet.