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Menschen mit wesentlicher Behinderung im Betreuten Wohnen

Volltext

Das Betreute Wohnen nehmen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in Anspruch, die mit einer auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittenen Betreuung in einer eigenen Wohnung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, z. B. allein, mit Partner oder Freunden führen können. Betreutes Wohnen bedeutet, dass Fachleute helfen, den Alltag zu organisieren und zu strukturieren.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
     

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie unter www.lwv-hessen.de dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Frist

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 XII

Hinweise (Besonderheiten)

Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Darmstadt I

    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Darmstadt

    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen u. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Darmstadt I

    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja