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Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Tagesförderstätte

Volltext

Tagesförderstätten, die in der Regel Werkstätten für behinderte Menschen angegliedert sind, bieten Menschen mit einer geistigen oder einer Mehrfachbehinderung tagsüber eine individuelle Unterstützung zur Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten in allen Lebensbereichen durch professionelle Fachkräfte an, um ihre Selbständigkeit im Rahmen einer sinnvollen Gestaltung des Tagesablaufes zu erhalten und weiter zu fördern.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
     
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Frist

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 -60 SGB XII

Hinweise (Besonderheiten)

Bei positiver Entwicklung des Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit, in die Arbeits- und Betreuungsangebote der angegliederten Werkstatt für behinderte Menschen zu wechseln.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Darmstadt I

    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Darmstadt

    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja