Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Volltext
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.
Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung.
Ansprechpunkt
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs.1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) - (Ermächtigung für die Ausweisung von Bewohnerparkzonen)
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise
- § 16 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung)
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .
Kosten
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel.
Onlinedienste
Verfahrensablauf
- Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
- Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
- Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
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Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.
Frist
Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.
Bearbeitungsdauer
Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe