Inhalt

Pass für Geringverdienende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
 

Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
  • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
  • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
  • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

3. Abschnitt

Diese Leistung wird von der Kreisstadt Dietzenbach nicht erbracht. Bezüglich sozialer Hilfen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Offenbach.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.