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Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Volltext

Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.

Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Kosten

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach