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Personalausweis Meldung wegen Verlust

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach