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Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Herr Ilias Boutaib

Kreisstadt Dietzenbach
Ordnungsangelegenheiten / Straßenverkehrsbehörde

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach