Inhalt

Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim

Volltext

Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
 

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Frist

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII

Hinweise (Besonderheiten)

Alternativen zur Vermeidung einer stationärer Betreuung können Betreutes Wohnen oder die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sein. 
 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Darmstadt

Steubenplatz 16
64293 Darmstadt

Öffnungzeiten:
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja