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Reisepass: Kind mit eintragen

Leistungsbeschreibung

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
 

Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".

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Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach