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Schutzimpfungen Finanzierung

Volltext

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)