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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Prävention zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses

Volltext

Zeichnen sich im Betrieb oder in der Dienststelle personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten ab, die das Arbeitsverhältnis eines behinderten Arbeitnehmers gefährden, können sich der Arbeitgeber oder die Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers) an das Integrationsamt wenden, um mit ihm alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Das Integrationsamt kann auch vom betroffenen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder von der Schwerbehindertenvertretung, vom Betriebs-, bzw. Personalrat eingeschaltet werden.
 

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Kosten

Keine

Frist

Leistungen ab dem Monat der Bekanntgabe beim Integrationsamt möglich

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Darmstadt

Steubenplatz 16
64293 Darmstadt

Öffnungzeiten:
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja