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Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gebäude- & Flächenmanangement

Kreisstadt Dietzenbach

Max-Planck-Straße  13–15
63128 Dietzenbach

Zuständige Stelle

Herr Michael Klößmann

Kreisstadt Dietzenbach
Gebäudeunterhaltung & Straßenreinigung

Max-Planck-Straße 13–15
63128 Dietzenbach