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Straußwirtschaft anzeigen

Volltext

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Ansprechpunkt

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Frist

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Herr Ilias Boutaib

Kreisstadt Dietzenbach
Ordnungsangelegenheiten / Straßenverkehrsbehörde

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach