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Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

Leistungsbeschreibung

Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Formulare

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Zuständige Stelle

örtlich zuständiges Jugendamt

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagesstätten und Fördermittelabrechnung

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach