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Tageseinrichtung für Kinder, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von  Kindertageseinrichtungen beachtet werden. Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung sind § 45 SGB VIII und §§25 ff Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) maßgeblich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein formeller Antrag ist erforderlich. Antragsvordrucke halten die Jugendämter bereit. Dem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen (z. B. Personalliste, Konzeption der Einrichtung, usw.).

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Kreis Offenbach - Fachdienst Schule und Kindertagesbetreuung / Pädagogische Schulentwicklung und Kindertageseinrichtungen

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

    Öffnungzeiten:
    - nach telefonischer Vereinbarung.

  • Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagesstätten und Fördermittelabrechnung

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach