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Tierarzneimittel

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64278 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Kreis Offenbach - Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

    Gottlieb-Daimler-Straße 10
    63128 Dietzenbach