Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Volltext

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Frist

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Kosten

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Ansprechpunkt

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2014
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.