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Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Gottlieb-Daimler-Straße 10
63128 Dietzenbach