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Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Volltext

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Gebühren werden erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Onlinedienste

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Vereinsregisterauszug
  • Formloser Antrag
    • Hinweis: Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, müssen alle Gesellschafter ihre Personalien angeben. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Firma und der Sitz der Kapitalgesellschaft anzugeben sowie die Personalien der Geschäftsführer.
  • Übersetzung Handelsregisterauszug


Hervorgehende Dokumente
  • Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

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Zuständige Stelle

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