Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis
Volltext
Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.
Dokument
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- EU Betriebsspiegel plus Beiblatt Fleisch
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Sachkundenachweis
- Betriebsplan
- Formloser Antrag
Hervorgehende Dokumente
- Tierschlachtungs- und Zurichtungserlaubnis
Kosten
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
- Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004