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Unterhaltsheranziehung

Leistungsbeschreibung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - stationäre Hilfen und Eingliederungshilfe

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach