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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
 

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
  • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
  • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
     

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

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Zuständige Stelle

Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach