Zweitwohnung / Nebenwohnung
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.