Inhalt

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Dokumente