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Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause oder
  • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Was sollte ich noch wissen?

Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach