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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der für Sie zuständigen Personalausweisbehörde Ihre im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises (dem sog. Chip) gespeicherten personenbezogenen Daten einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen und aktuelle Meldungen über den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite:

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach