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Aktuelles

Hier finden Sie das, was Dietzenbach bewegt und interessiert. Lesen Sie wissenswerte Informationen aus dem Rathaus, spannende Geschichten von Menschen und aktuelle News aus der Kreisstadt.

In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie die Pressemitteilungen der letzten Monate in chronologischer Reihenfolge.

Stets gut informiert

„Brutzeit und Setzzeit“ beginnt!

Hunde sind an der Leine zu führen

Bis zum 15. Juli des Jahres dauert die so genannte „Brutzeit und Setzzeit", in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Zeit stellen freilaufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für Wildtiere und deren Nachwuchs dar.

Rücksicht ist daher gefragt. Hunde sind daher in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine und auf den Wegen oder am direkten Wegesrand zu führen. Die Ordnungsbehörde wird die Einhaltung kontrollieren. In Naturschutzgebieten müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Auch müssen Hundeführerinnen und Hundeführer das Tier jederzeit unter Kontrolle haben, auch wenn es für Dietzenbach keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und Feldgemarkung gibt.

Hundehalter*innen machen sich bei Nichtbeachtung strafbar

Bei Nichtbeachtung machen sich Hundehalter*innen strafbar, denn die Hessische Gefahrenabwehrverordnung regelt das Halten und Führen von Hunden und schreibt in Paragraf 1. Absatz 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“

„Der Lebensraum Stadt und seine Umgebung ist vielfältig und heterogen“, weiß Bürgermeister Dr. Dieter Lang. „Daher liegt es an uns Menschen, auch den Wildtieren mit Rücksicht und Behutsamkeit zu begegnen, damit sich auch die Populationen unserer Wildtiere weiter entwickeln können“, so Dr. Lang.

Herumstreunende Hunde – und auch Katzen – dürfen von Jagdpächtern und Forstbeamten in Wald und Feld abgeschossen werden, wenn erkennbar kein Halter in der Nähe ist. Im Extremfall sind Jäger nach dem Bundesjagdgesetz sogar berechtigt, trotz anwesender Begleitperson auf wildernde Hunde zu schießen, wenn diese sich offenkundig der Einwirkung ihres Besitzers entzogen haben. In jedem Falle ist es strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt.

Die „Brut- und Setzzeit“

Durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen werden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind. So können beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs bzw. ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlen oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Allerdings sollen scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhaftet, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen. Daher ist gerade während der „Brut- und Setzzeit“ im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen. Der Magistrat bittet um Verständnis und Beachtung.