Neue Corona-Regeln. Was gilt ab dem 02. April?
Der Verwaltungsstab der Kreisstadt hat Regelungen getroffen
Seit Samstag, 2. April, gelten in Hessen– und damit auch in Dietzenbach – neue Corona-Regeln. Der Verwaltungsstab der Kreisstadt hat am Freitag, 01. April, beschlossen, die städtischen Corona-Regeln anzupassen.
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch mehr Eigenverantwortung in der Hand unserer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Mitteilung. Dem kann Dietzenbachs Bürgermeister Dr. Dieter Lang nur zustimmen: „Es ist wichtig, dass nun jeder und jede Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. Masken sind und bleiben das beste Mittel, vor allem in Innenräumen.“ Daher werde die Verwaltung bis zum 30. April 2022 - nach den Osterferien und eine Woche nach der Rückreisewelle - die Maskenpflicht in Innenbereichen beibehalten. „Der Schutz unserer Bevölkerung und Belegschaft, aber auch die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur ist uns sehr wichtig. Daher halte ich es zu verfrüht, in Anbetracht der aktuell historisch hohen Inzidenzzahlen in der Region, sämtliche Schutzmaßnahmen außerhalb des Gesundheits- und Pflegesektors und des Öffentlichen Personennahverkehrs, aufzuheben. „Wir beobachten das pandemische Geschehen sehr aufmerksam“, erklärt der Rathauschef.
Maske und Abstand weiterhin Pflicht in allen städtischen Einrichtungen
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die bewährten Abstands- und Hygieneregeln bleiben in den städtischen Liegenschaften vorerst erhalten. Dies Betrifft unter anderem das Veranstaltungs- und Tagungshaus Dietzenbacher Capitol, die Dietzenbacher Stadtbücherei oder das Bildungshaus.
Ergänzend zu diesen Regelungen (Maske, Abstand, Hygiene) finden in einigen Gebäuden die 3G-Regelungen (geimpft, genesen oder getestet) Anwendung, wie im Rathaus, Verwaltungsgebäude der Städtischen Betriebe (Bauhof), Seniorenzentrum Steinberg sowie in der Trauerhalle im Friedhof.
In Außenbereichen wie der Wertstoffannahmestelle, dem Grünabfallsammelplatz oder dem Friedhof gilt für Besucherinnen und Besucher keine Maskenpflicht.