Friedhofslandschaft erhalten
Nicht genehmigter Grabschmuck ist zu entfernen
Auf dem Friedhof gibt es Grabstätten, die keinen oder wenig Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen mit sich bringen. Dazu gehören unter anderem die Baum- und Rasengrabstätten. Aus aktuellem Anlass macht die Friedhofsverwaltung darauf aufmerksam, dass für diese Ruhestätten besondere Regeln gelten. Die Gräber sollen etwa zwei Wochen nach der Bestattung „schmucklos“ sein und bleiben. Gestecke, Pflanzen, Leuchten oder Figuren sollten dann entfernt werden.
„Wir machen bei jedem Gespräch darauf aufmerksam, dass die Friedhofsordnung es so verlangt“, sagt Lutz Berger, Abteilungsleiter der Friedhofsverwaltung. Die Anlage solle in ihrer Gesamtheit erhalten bleiben und die Pflege immer noch möglich sein. „Wir müssen dort zum Beispiel den Rasen mähen können“, so Berger. Im Zuge der ersten Mäharbeiten werden die Mitarbeiter des Friedhofs daher alles noch auf den Gräbern Befindliche entsorgen müssen. Die Friedhofsverwaltung bittet daher darum, alle derzeit verbliebenen Dekorationsgegenstände wie Laternen, Kränze, Kerzen, Pflanzen, Blumenschmuck und ähnliches bis Donnerstag, 5. Mai 2022 zu entfernen.