Hinweise zu Afrikanischer Schweinepest im Kreis Offenbach
Kreis erlässt Allgemeinverfügung und richtet Bürgertelefon ein
Nachdem Mitte Juni erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen wurde, hat der Kreis Offenbach am vergangenen Montag eine Allgemeinverfügung erlassen: In dieser gilt für die in der sogenannten Restriktionszone betroffenen Gebiete ein grundsätzliches Jagdverbot und für Hunde eine Leinenpflicht. Die Kreisstadt Dietzenbach ist nicht in dieser Zone definiert, bislang wurde kein positiv auf ASP beprobtes Tier gemeldet. Sollte ein verendetes Wildschwein gefunden werden, so ist dies mit Angabe des Fundortes an das eingerichtete Bürgertelefon des Kreises Offenbach unter 06074 8180-2222 zu melden.
Zum Hintergrund
(Textquelle: Kreis Offenbach, 17.06.2024 – Verlinkung zur Meldung)
Erstmals ist in Hessen ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Nach dem Fund eines Wildschweins südlich von Rüsselsheim im Landkreis Groß-Gerau haben das Landeslabor Hessen und das Friedrich-Loeffler-Institut die Infektion am Samstag, 15. Juni 2024, bestätigt. Um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, wurde umgehend eine sogenannte Restriktionszone mit einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort eingerichtet. Sie reicht im Kreis Offenbach bislang nur bis in westliche Waldgebiete auf Gemarkungen der Gemeinde Egelsbach sowie der Städte Langen und Neu-Isenburg. Betroffen sind in Hessen darüber hinaus der Main-Taunus-Kreis und der Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Bei zwei weiteren gefundenen Wildschwein-Kadavern im betroffenen Bereich hat sich der Anfangsverdacht dagegen nicht bestätigt. Sie wurden inzwischen negativ auf ASP getestet.
Der Kreis Offenbach hat für die von der Restriktionszone betroffenen Gebiete eine Allgemeinverfügung erlassen. Dort herrscht unter anderem ein grundsätzliches Jagdverbot und für Hunde eine Leinenpflicht. Wildschweine sowie im Zusammenhang damit stehende Produkte wie Fleisch, Erzeugnisse, Neben- und Folgeprodukte dürfen nicht aus der Zone herausgebracht werden. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des genauen Fundortes – wenn möglich mit GPS-Daten – zu melden. Zu diesem Zweck wurde ein Bürgertelefon unter 06074 8180-2222 eingerichtet.
Der Krisenstab des Kreises Offenbach – allen voran das Veterinäramt – arbeitet darüber hinaus weiterhin eng mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, dem Forstamt Langen, den zuständigen Bundesbehörden sowie den anderen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen. Aktuell wird unter anderem die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von möglichem Fallwild und in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Kadaversammelplätzen koordiniert. Gemeinsam arbeiten alle Beteiligten daran, die Tierseuche einzudämmen und eine Ausbreitung – vor allem eine Übertragung auf Hausschweinbestände – zu verhindern.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen sowie andere Haus- und Nutztiere besteht nicht. Auch vom Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch geht für Menschen keine Gefahr aus. ASP wurde im September 2020 zum ersten Mal in Deutschland nachgewiesen. Schweine können sich durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen anstecken. Auch eine indirekte Übertragung der Viren, etwa durch Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte, Jagdausrüstung, Kleidung et cetera, ist möglich.
Die Amtliche Bekanntmachung des Kreises Offenbach in voller Länge, eine Übersicht über die Restriktionszone sowie weitere Informationen sind unter www.kreis-offenbach.de/afrikanische-schweinepest abrufbar.