Info: Hessen Mobil baut Rad- und Fußweg entlang der L3117
Erster Bauabschnitt ab 14. Juli 2025, Umleitung wird eingerichtet
Hessen Mobil, die zuständige Landesbehörde für Bundes-, Landes- und die meisten Kreisstraßen in Hessen, baut einen neuen Rad- und Fußweg entlang der Landesstraße 3117 zwischen dem Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch und Heusenstamm.
Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen und Umleitungen erforderlich. Die Arbeiten werden in verschiedenen Bau-Abschnitten bis voraussichtlich Mitte 2026 ausgeführt. In der geplanten Winterpause von Mitte Dezember bis Anfang März wird die Verkehrssicherung deaktiviert und das Baufeld lediglich durch Baken und Schranken abgesichert. In dieser Zeit kann die Straße uneingeschränkt genutzt werden.
Erster Bauabschnitt: Einbahnstraßenregelung vom 14. Juli bis Anfang September
Am Montag, 14. Juli, beginnen die Arbeiten im ersten Bauabschnitt. Dieser erstreckt sich vom Ortsausgang Heusenstamm bis zur Kreuzung zur L 3001 (Dietzenbacher Straße, sogenannte Wildhof-Kreuzung) und dauert voraussichtlich bis Anfang September. Der Abschnitt wird während der Arbeiten zur Einbahnstraße: Verkehrsteilnehmende können weiterhin uneingeschränkt über die L 3117 von Heusenstamm aus kommend in Richtung Gravenbruch, Neu-Isenburg, Offenbach und Dietzenbach fahren. Von der Gravenbruch-Kreuzung kommend nach Heusenstamm wird ab der Wildhof-Kreuzung ins Stadtgebiet umgeleitet über die Dietzenbacher Straße (L 3001) und Hohebergstraße.
Über die weiteren Bauabschnitte mit den jeweiligen Umleitungen wird Hessen Mobil in weiteren Meldungen rechtzeitig informieren.
Infobox
Der Neubau des Rad- und Fußwegs inklusive Verfestigung des Bodens (Frostschutz) erfolgt durch Hessen Mobil mit seinem Projektpartner Stadt Neu-Isenburg. Außerdem werden zwei Bushaltestellen sowie eine Feuerwehrzufahrt nach Gravenbruch neu gebaut. Die Gesamtkosten liegen bei rund 2,25 Millionen Euro und werden vom Land Hessen getragen.
Quellen: Medieninformation der Stadt Heusenstamm vom 3. Juli 2025; Pressemitteilung von Hessen Mobil vom 9. Juli 2025.