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Aktuelles

Hier finden Sie das, was Dietzenbach bewegt und interessiert. Lesen Sie wissenswerte Informationen aus dem Rathaus, spannende Geschichten von Menschen und aktuelle News aus der Kreisstadt.

In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie die Pressemitteilungen der letzten Monate in chronologischer Reihenfolge.

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Dietzenbach: Kein Grillen in öffentlichen Bereichen

Stadtpolizei kontrolliert Anlagen wie Geschichtspfad und Hessentagspark

Wenn das Wetter mit beginnendem Frühling wieder besser und die Temperaturen angenehmer werden, zieht es viele Menschen nach draußen, um sich gemeinsam mit Freunden und der Familie zu treffen, zu reden und zu feiern. Und auch, um zusammen zu essen und zu grillen. Letzteres geschieht in Dietzenbach allerdings oftmals an Stellen im öffentlichen Raum, wo es laut geltender Gefahrenabwehrverordnung der Stadt nicht erlaubt ist. Und wo es sogar eine Gefahr für Mensch und Natur bedeuten kann, wenn schon ein kleines Feuer ausbricht, zum Beispiel bei Trockenheit oder mangelnder Aufsicht. Außerdem bleiben nach solchen Aktionen oftmals Reste und Verpackungsmüll liegen, die zum einen die Natur und das Stadtbild verunreinigen und zum zweiten den Platz für andere Menschen weniger bis gar nicht mehr nutzbar machen.

Jüngst ist dies am Dietzenbacher Geschichtspfad hinter dem südlichen Gewerbegebiet passiert. Dort wie auch an anderen öffentlichen Stellen, an denen das Grillen nicht gestattet ist, kontrolliert die Stadtpolizei ganz bewusst und regelmäßig im Rahmen des Streifendienstes. So hat sie am vergangenen Freitag eine Gruppe entdeckt, die per Einweggrill und mit selbstgebauter Feuerstelle aus Steinen das mitgebrachte Grillgut zubereitet hat. Mit Eintreffen der städtischen Mitarbeiter sind die unbekannten Verursacher sofort geflüchtet und somit nicht identifiziert oder verwarnt worden. Die Stadtpolizei konnte mögliche Schäden verhindern, hat die noch glühende Kohle gelöscht sowie Abfall und Grillgut eingesammelt und entsorgt.

Grillen im öffentlichen Raum ist Verstoß gegen Gefahrenabwehrverordnung

Im sogenannten Geltungsbereich der Dietzenbacher Gefahrenabwehrverordnung ist das Grillen verboten. Bedeutet im Klartext: Die hiesige Gefahrenabwehrverordnung gilt für alle öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Kreisstadt Dietzenbach. In all diesen Bereichen, die in der Verordnung ausführlicher beschrieben werden, gilt das Grillen, beispielsweise das Entzünden von Grillkohle als auch das Betreiben von Gasgrills, als Verstoß. Die Ordnungswidrigkeit durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten kann mit einer sofortigen Geldbuße von 150 Euro und bei mehrfachem Vergehen aufwärts bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

„Wir wollen unseren Einwohnerinnen und Einwohnern keinesfalls den Spaß am Beisammensein und Feiern sowie gemeinsamem Essen unter freiem Himmel nehmen. Aber wir schauen mit der geltenden Gefahrenabwehrverordnung auf die ganz wichtige und einzuhaltende öffentliche Sicherheit für Menschen und Natur“, erklärt Markus Hockling, Fachbereichsleiter Sicherheit & Ordnung der Kreisstadt Dietzenbach. „Auch wenn man es bei der aktuellen Wetterlage nicht vermutet, so besteht doch durchaus Waldbrandgefahr – laut Prognosen des Deutschen Wetterdiensts momentan zwar nicht auf höchster Stufe, aber sie ist grundsätzlich vorhanden. Beim Grillen unter freiem Himmel, mitten in der Natur und besonders mit Einweggrills direkt auf trockenem Gras oder an selbstgebauten und geschichteten Feuerstellen kann es jedoch schief gehen und ein Feuer schnell außer Kontrolle geraten.“

Sachdienliche Hinweise zu verbotenen Grillaktionen am Geschichtspfad und in anderen öffentlichen Bereichen im Stadtgebiet können direkt an die Dietzenbacher Stadtpolizei und Ordnungsbehörde gemeldet werden: 06074 373 333, ordnungsamt@dietzenbach.de

Die Gefahrenabwehrverordnung der Kreisstadt Dietzenbach ist online zu finden unter www.dietzenbach.de/stadtrecht im Bereich „Recht, Sicherheit & Ordnung“.