Stärkere Kontrollen über den Besitz von Hundesteuermarken
Unterlassene Anmeldung des Hundes stellt Ordnungswidrigkeit dar
Alle Dietzenbacher Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Die Hundesteuermarke ist jederzeit sichtbar am Hund zu befestigen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Eine unterlassene Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Kreisstadt Dietzenbach geahndet werden kann. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
In den kommenden Wochen wird die Stadtpolizei verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen.
Bis 30. April nachgeholte Anmeldungen unterliegen keiner Ordnungswidrigkeit
Bürgermeister Dr. Dieter Lang informiert: „Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht angemeldet haben, sollen die Gelegenheit bekommen, dies unverzüglich nachzuholen. Bei nachträglicher Anmeldung muss die Hundesteuer rückwirkend, ab Beginn der Haltung des Hundes, beglichen werden. Nachgeholte Hundesteueranmeldungen die bis zum 30. April 2023 bei der Stadtverwaltung eingehen, unterliegen keiner Ordnungswidrigkeit.“
Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail bei der Steuerabteilung der Kreisstadt Dietzenbach erfolgen. Das Anmeldeformular, Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.dietzenbach.de/Stadt-Rathaus/Stadt/Finanzen-Gebühren/Steuern-Gebühren-Beiträge.