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Aktuelles

Hier finden Sie das, was Dietzenbach bewegt und interessiert. Lesen Sie wissenswerte Informationen aus dem Rathaus, spannende Geschichten von Menschen und aktuelle News aus der Kreisstadt.

In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie die Pressemitteilungen der letzten Monate in chronologischer Reihenfolge.

Stets gut informiert

Stärkere Kontrollen über den Besitz von Hundesteuermarken

Unterlassene Anmeldung des Hundes stellt Ordnungswidrigkeit dar

Alle Dietzenbacher Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Die Hundesteuermarke ist jederzeit sichtbar am Hund zu befestigen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Eine unterlassene Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Kreisstadt Dietzenbach geahndet werden kann. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

In den kommenden Wochen wird die Stadtpolizei verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen. 

Bis 30. April nachgeholte Anmeldungen unterliegen keiner Ordnungswidrigkeit

Bürgermeister Dr. Dieter Lang informiert: „Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht angemeldet haben, sollen die Gelegenheit bekommen, dies unverzüglich nachzuholen. Bei nachträglicher Anmeldung muss die Hundesteuer rückwirkend, ab Beginn der Haltung des Hundes, beglichen werden. Nachgeholte Hundesteueranmeldungen die bis zum 30. April 2023 bei der Stadtverwaltung eingehen, unterliegen keiner Ordnungswidrigkeit.“

Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail bei der Steuerabteilung der Kreisstadt Dietzenbach erfolgen. Das Anmeldeformular, Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.dietzenbach.de/Stadt-Rathaus/Stadt/Finanzen-Gebühren/Steuern-Gebühren-Beiträge.