Online-Dienste und E-Payment im Rathaus
Weitere Schritte der Digitalisierung erfolgreich implementiert
Digitale Prozesse gehören heutzutage immer mehr zum Alltag, natürlich auch im Rathaus der Kreisstadt Dietzenbach. Seit Juni 2022 bietet die Stadtverwaltung Dietzenbach mehr als 30 neue Online-Dienste an. Insgesamt sind damit etwa 50 Leistungen digital verfügbar.
„Wir arbeiten stetig daran, rechtssicher und benutzerorientiert die Online-Dienste für unsere Stadt weiterzuentwickeln. Dies bringt große Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und die Mitarbeitenden der Verwaltung gleichermaßen“, sagt Bürgermeister Dr. Dieter Lang.
Bereits erfolgreich implementierte digitale Prozesse sind unter anderem das Kita-Portal, die Abfall-App der Städtischen Betriebe, der Ticketservice des Dietzenbacher Capitols oder das Onlineportal der Stadtbücherei. „Die städtische Homepage wird derzeit intensiv überarbeitet, sodass die Benutzerfreundlichkeit auf allen Endgeräten wie PC, Smartphone oder Tablet, stark steigen wird“, kündigt der Rathauschef an. Der Relaunch sei für Anfang Juli vorgesehen.
Seit kurzem 14 neue Online-Dienste
14 neue Online-Dienste bietet der Bürgerservice seit kurzem an, von der Beantragung einer Meldebescheinigung, über die Voranmeldung eines Zu- oder Umzuges bis hin zur Beantragung der Ausstellung eines Führungszeugnisses.
Einige Dienstleistungen bedingen dennoch eine persönliche Vorsprache. Dies ist dem aktuell geltendem Bundesrecht geschuldet. Durch eine Voranmeldung reduziert sich jedoch der Zeitaufwand der persönlichen Vorsprache, da die Daten per Mausklick kurzerhand übernommen werden können.
Online-Terminvergabe wieder möglich
Die Online-Terminvergabe im Bürgerservice kann seit Juni wieder in Anspruch genommen werden. Terminvereinbarungen im Melde- und Gewerbeamt sind somit online, telefonisch oder per E-Mail möglich. Ein guter, alter Brief funktioniert natürlich auch weiterhin. Mit einer Terminvereinbarung werden lange Wartezeiten vor Ort erspart und ermöglicht eine hohe Effektivität bei der Bearbeitung der Dienstleistungen.
„Mit den Online-Diensten können Bürgerinnen und Bürger nun direkt Leistungen beantragen, ganz ohne Termin“, erklärt Dr. Lang. Die Bezahlung kann durch das eingeführte E-Payment nun online beglichen werden. Derzeit ist die Zahlung per Paypal möglich. In Kürze werden auch Zahlungen per Kreditkarte und Giropay realisierbar sein.
Online-Dienste der Straßenverkehr- & Ordnungsbehörde
Im Bereich der Straßenverkehr- & Ordnungsbehörde werden die Online-Dienste „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes“, „Erlaubnis zum Führen eines gefährlichen Hundes“ und „Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr“ angeboten. Hinter dem Online-Dienst „Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr“ verbergen sich 15 Leistungen von der Beantragung eines Handwerkerparkausweises bis zur Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum.