Rettungswege haben oberste Priorität
Neue Halteverbote werden geprüft
Kleine Gassen wirken charmant und gemütlich. Jedoch sind diese schmalen Gassen und Straßen häufig auch eine Herausforderung für breite Fahrzeuge wie die der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Abfallentsorgung. In der Vergangenheit kamen diverse Probleme im Stadtgebiet auf. Insbesondre gingen verschiedene Hinweise aus der Bevölkerung, der Abfallentsorgung, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr ein, die aufgrund schmaler Fahrbahnrestbreiten und parkenden Autos Schwierigkeiten haben, durch die Straßen zu kommen. Grundsätzlich ist auch festzustellen, dass die PKWs breiter werden.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Rechtsprechung ist eine Straße zu eng, wenn „haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit größtmöglicher Breite zuzüglich eines vorgegebenen Sicherheitsabstandes unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs nicht mehr gewährleistet ist.“ Aufgrund baulicher Gegebenheiten (schmale Gehwege, diverse unterschiedliche Zu- und Ausfahrten) muss die Straßenverkehrsbehörde in einigen Straßen Haltverbote anordnen. So wurde beispielsweise die Schulstraße halbseitig mit einem Halteverbot beschildert. Das Halteverbot dient der Sicherheit, gerade im Falle eines Hausbrandes, in der jede Sekunde zählt. Daher eignen sich auch keine Parkverbote, die ein dreiminutiges Halten erlauben. Weitere Halteverbote in engen Straßen werden aktuell durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft. „Rettungswege haben oberste Priorität“, heißt es aus dem Fachbereich für Sicherheit und Ordnung.
Im Zuge dessen weißt die Verkehrsbehörde darauf hin, dass Stellplätze für Wohneinheiten grundsätzlich auf dem privaten Grundstück nachgewiesen werden müssen und dort auch zu nutzen sind. Insbesondere ist dies bei Neu- oder Umbauten ein Bestandteil der Baugenehmigung.