Stichwahl für Bürgermeister am 28. März
So findet die Wahl statt
Am 28. März 2021 findet in Dietzenbach die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters statt. Da im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit auf sich vereinigen konnte, sind die Wähler*innen am kommenden Sonntag erneut aufgerufen, ihren neuen Rathauschef zu wählen.
Diesmal stehen noch der amtierende Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) sowie der Erste Stadtrat Dr. Dieter Lang (SPD) auf dem Stimmzettel.
Alle Einwohner*innen, die an der ersten Abstimmung per Briefwahl teilgenommen haben, erhalten die Wahlunterlagen automatisch über den Postweg.
Die Briefwahlunterlagen wurden Mitte der vergangenen Woche (11. Kalenderwoche) versandt und müssten daher inzwischen in allen diesbezüglichen Haushalten angekommen sein. Wer trotz seines ursprünglichen Antrags noch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, wendet sich bitte an die Mitarbeiter*innen des städtischen Wahlamtes.
Wer sich noch kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, kann die Unterlagen noch bis zum 26.03.2021 um 13:00 Uhr per Brief, per E-Mail oder per Telefax beantragen. Der Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein muss dann spätestens am 28.03.2021 bis 18:00 Uhr in den Wahlbriefkasten am Rathaus eingeworfen oder direkt im Wahlamt abgegeben werden.
Zudem können die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerservice zu folgenden Zeiten abgeholt und gleich vor Ort ausgefüllt werden:
Sprechzeiten des Wahlamtes
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
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Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | -- |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | -- |
Am Freitag, den 26.03.2021 schließt das Briefwahlbüro erst um 13.00 Uhr.
Urnenwahl am Sonntag
Alle Personen, die ihre Stimme direkt am Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr im Wahlraum abgeben möchten, benötigen hierfür die Wahlbenachrichtigung, die ihnen bereits vor der ersten Wahl zugesandt wurde. Sollte diese nicht mehr auffindbar sein, können sich die Urnenwähler*innen auch mit ihrem Personalausweis oder Reisepass legitimieren.
Wichtig ist hierbei, dass der Wahlvorgang ausschließlich in dem vorgegebenen Wahlbezirk stattfinden kann. Diese Information befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung.
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Vorläufiges Endergebnis |
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