Haus- und Hofbegrünung
„Dietzenbach begrünt“: Mit Fördermitteln zu weniger Grau und mehr Grün am eigenen Haus
Ende November startet in der Kreisstadt die Fördermaßnahme „Dietzenbach begrünt“. Bewohnerinnen und Bewohner des Dietzenbacher Westends haben damit die Möglichkeit, mit Zuschüssen des hessischen Landwirtschaftsministeriums, das Dach, die Fassade oder den Hof ihres Hauses, zu begrünen.
Start der Maßnahme mit Info-Veranstaltung
Stadtklimaanalyse verdeutlicht besondere Belastung der Kreisstadt
Die Kreisstadt Dietzenbach ist aufgrund ihrer Lage im ohnehin schon warmen Rhein-Main-Gebiet besonders von der zukünftigen Temperaturerhöhung infolge des Klimawandels betroffen. Eine im Jahr 2023 erstellte Stadtklimaanalyse verdeutlicht die besondere Belastung der Kreisstadt. Extremsommer mit länger anhaltenden Phasen von Tropennächten könnten in Zukunft Alltag werden.
Die Begrünung des eigenen Grundstücks leistet daher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und insbesondere der Klimafolgenanpassung – für einen selbst und für die gesamte Stadt. So werden das Stadtklima verbessert, die natürliche Artenvielfalt erhöht und das Wohn- und Arbeitsumfeld aufgewertet.
Dach- und Fassadenbegrünungen schützen das Gebäude durch Verschattung und Verdunstung vor Hitze und verbessern als natürliche Wärmedämmung zusätzlich die Energiebilanz des Gebäudes. Gebäudebegrünung und Entsiegelung verringern und verzögern vor allem bei Starkregenereignissen den Regenablauf, was das Überschwemmungsrisiko reduziert und das Kanalnetz entlastet. Da Pflanzen Sauerstoff produzieren sowie Luftschadstoffe wie Feinstaub binden und filtern, sorgt Begrünung außerdem für eine bessere Luftqualität.
Fragen & Antworten
Wer ist förderberechtigt?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, sowie Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden.
- Das Grundstück muss innerhalb des festgelegten Fördergebiets nach § 2 Abs. 2 liegen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Förderung umfasst Maßnahmen
- der Dachbegrünung
- der Fassadenbegrünung
- der Hofbegrünung
Gefördert werden Beratungsleistungen sowie durch die Umsetzung der Maßnahmen durch Handwerkerinnen und Handwerker entstehenden investiven Kosten.
Welches Gebiet wird gefördert?
Das Fördergebiet erstreckt sich über den Stadtteil Dietzenbach West. Die genaue Lage des kartographisch abgegrenzten Fördergebiets ist auf dem untenstehenden Plan ersichtlich, die Bestandteil der Förderrichtlinie ist. Dieser Bereich wurde aufgrund seiner besonderen mikroklimatischen Belastung ausgewählt.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
- Teilen Sie Ihr Interesse an der Teilnahme (mit Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der Stabsstelle Klimaschutz unter der E-Mail-Adresse klima@dietzenbach.de mit.
- Ihre Daten werden an das beauftragte Planungsbüro weitergegeben. Dieses wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Die Kreisstadt Dietzenbach beauftragt das Planungsbüro Blum Scherer, Studio für Gartendesign und Landschaftsplanung (Bruchköbel), welches die Durchführung des erstmaligen Beratungsangebots, die fachliche Antragsprüfung sowie die Überprüfung der abgeschlossenen Maßnahmen übernimmt. Soweit gewünscht unterstützt das Planungsbüro den Antragsteller bei der Suche nach für die Durchführung der Maßnahmen geeigneten Betrieben, welche im Vorfeld der Antragsstellung für die Projektbeschreibung und Kostenschätzung herangezogen werden können sowie für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind. - Die Förderung ist mit dem vorgesehenen Antragsformular zu beantragen.
- Anträge sind bis zum 31.12.2025 zulässig.
- Der unterschriebene Förderantrag ist zu übersenden per E-Mail an klima@dietzenbach.de oder postalisch zu richten an: Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach, Stabsstelle Klimaschutz, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach.
- Dem Antragsformular zwingend beizulegen sind
a) eine Projektbeschreibung (Fotos, Pläne, Skizzen, Durchführungszeitraum etc.) und
b) eine Kostenschätzung.
- Nach Genehmigung der Maßnahme, kann mit der Durchführung der Arbeiten begonnen werden.
- Die Rechnung des durchführenden Unternehmens wird eingereicht, woraufhin die Erstattung erfolgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Maßnahme pro Quadratmeter begrünter bzw. gestalteter und durch Aufmaß nachgewiesener Fläche. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben so bemessen sind, dass sich eine maximale Zuwendungssumme von 20.000 Euro ergibt. Die Dachfläche oder Fassade bzw. die zu entsiegelnde Fläche muss mindestens 15 m2 betragen. Die Förderhöhe beträgt bei einer
- Hofbegrünung und begleitende Maßnahmen: 45 Euro/m², jedoch maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Fassadenbegrünung: 35 Euro/m², jedoch maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Dachbegrünung: 25 Euro/m² für extensive Begrünung und 50 Euro/m² für intensive Begrünung, jedoch maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Warum wurde das Westend ausgewählt?
Voraussetzung für das Förderprogramm war ein besonders von Hitze belastetes Quartier. Da Dietzenbach schon allein durch seine Lage im Rhein-Main Gebiet in einer stark vom Klimawandel betroffenen Region liegt und Daten aus der 2023 erhobenen Stadtklimaanalyse ein genaues Bild dieser Hitzebelastung zeichnen, wurde das Westend als Fördergebiet festgelegt. Hier kommt es vor allem tagsüber aber in Teilen auch nachts zu einer starken Überwärmung.
Wer berät mich über mögliche Maßnahmen?
Detailiertere Informationen zu allen aufgeführten Punkten, unter anderem zu Fördervoraussetzungen, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie der Kreisstadt Dietzenbach zur Haus- und Hofbegrünung im Stadtteil Dietzenbach West.