Briefwahl
Wahlschein kann ab dem 01.02.2021 beantragt werden
Als wahlberechtigte/r Bürger*in haben Sie ab dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal in Dietzenbach zu beantragen.
Hierzu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Dietzenbach eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung (Versand in der 6. und 7. Kalenderwoche 2021) informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online im Internet
- Persönlich im Briefwahlbüro
- Schriftlich per Antrag
Mit eventuellen Rückfragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes wenden.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wenn Sie den nachfolgenden Button anklicken, gelangen Sie bis zum 10.03.2021 zu unserem Online-Formular. Tragen Sie bitte hier alle erforderlichen Angaben ein. Die betreffenden Daten sind auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben zu finden.
Ihre Unterlagen zur Briefwahl werden Ihnen dann in den nächsten Tagen per Post zugesandt.
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht per Online-Formular bei uns beantragen möchten oder nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, stehen Ihnen außerdem noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie können den Antrag direkt in unserem Briefwahlbüro im Dietzenbacher Capitol (Europaplatz 3, 63128 Dietzenbach) stellen und die Unterlagen mit nach Hause nehmen.Sie können allerdings auch gleich direkt vor Ort wählen.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit
Das Büro ist in der Zeit vom 01.02. bis zum 12.03.2021 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | -- |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | -- |
Am Freitag, den 12.03.2021 schließt das Wahlbüro erst um 13:00 Uhr.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen unter der Rufnummer 06074 373-850 gerne zur Verfügung.
Den Wahlschein können Sie auch schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax (06074 373 9 872) oder E-Mail (wahlamt@dietzenbach.de) als gewahrt.
Bei schriftlichen Anträgen ist die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, die Nummer des Wahlbezirks und des Wählerverzeichnisses erforderlich. Bitte verwenden Sie möglichst unseren Antrag zur Briefwahl [PDF: 64 kB] .
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Unsere Anschrift sowie unsere Kommunikationverbindungen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Infobox.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.