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Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform

Stadtverwaltung organisiert eine Informationsveranstaltung

Am Dienstag, den 23. August 2022, um 18:00 Uhr veranstaltet der städtische Fachbereich Finanzen eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform im Dietzenbacher Capitol, Europaplatz 3.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde inzwischen eine neue gesetzliche Neuregelung geschaffen.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wurden im Juni durch das jeweils zuständige Finanzamt angeschrieben und darüber informiert, was zu tun ist. Sie müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt einreichen.

„In der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Informationsbedarf erkannt und per Beschluss die Verwaltung beauftragt, eine Veranstaltung durchzuführen“, erklärt Bürgermeister Dr. Dieter Lang.  Als Finanzexperten konnte die Firma Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH - gewonnen werden. Sie informieren über die neuen Regelungen und beantworten Fragen, wie zum Beispiel zur technischen Erfassung in der Steuersoftware „Elster“.

Auch auf der Homepage der Kreisstadt wurde eine Seite eingerichtet, mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Unter www.dietzenbach.de/grundsteuerreform ist auch ein etwa dreiminütiges, informatives Video eingebunden.

Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Steuerberatende Tätigkeiten oder persönliche Einzelfallfragen dürfen nicht von der städtischen Finanzabteilung im Rathaus beantwortet werden. Spezielle Fragen sind daher bitte an das zuständige Finanzamt zu richten. Der Bürgerservice des Finanzamtes ist der Hauptansprechpartner für Fragen zur Grundsteuerreform und hilft auch telefonisch weiter.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Seitens des Finanzamtes heißt es: Die bisherige Grundsteuer fußt auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964. Das ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr verfassungsgemäß. Deshalb müssen in ganz Deutschland die veralteten Grundlagen ab dem Jahr 2025 durch neue ersetzt werden. Die Abgabe der persönlichen Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist notwendig, da die Daten den Behörden teilweise nicht aktuell oder nicht vollständig vorliegen. Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab dem Jahr 2025, doch Eigentümer müssen die Erklärung bereits ab 1. Juli 2022 abgeben, weil die Bearbeitung aller rund drei Millionen hessischen Grundstücke Zeit benötigt. Die Grundsteuer wird auch künftig von den Kommunen erhoben. Städte und Gemeinden verwenden sie für wichtige kommunale Ausgaben zur Finanzierung der örtlichen Infrastruktur.